Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Fotohaus Kerstin Sänger im nachfolgenden Verwender genannt
Am 1. Januar 2022 sind Änderungen im Kaufrecht in Kraft getreten. Entsprechende Änderungen sind nachfolgend unter den Punkten a) bis c) aufgeführt.
A. Besonderheiten für den Verkauf
1. Eigentumsvorbehalt
An allen Kaufgegenständen behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
2. Verzug/Mahnkosten
Kommt der Käufer in Verzug, berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Mahnungen nach Verzugseintritt berechnen wir pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach.
B. Besonderheiten für Foto- und Reparaturarbeiten
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Urheberrecht/Freistellung bei Verletzung
Bei allen uns übertragenen Arbeiten setzen wir das Urheber- und Verfügungsrecht des Auftraggebers voraus. Von sämtlichen Folgen aus einer etwaigen Verletzung der Rechte Dritter stellt uns der Auftraggeber frei.
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Aufbewahrung und Abholung
Die von uns fertiggestellten Gegenstände sind alsbald nach der Fertigstellung abzuholen. Zur kostenlosen Aufbewahrung sind wir nur für 3 Monate nach dem unverbindlich genannten Fertigstellungstermin verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist oder eines schriftlich bekanntgegebenen Abholtermins geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auf den Auftraggeber über. Wir sind berechtigt, die Fotoarbeit oder das Gerät auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an diesen zu versenden, nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu hinterlegen oder auch aufgrund unseres Pfandrechts zu verwerten oder für die weitere Aufbewahrung eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.
3. Verjährung
Ansprüche aus Mängeln bei Foto- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sachen verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (C.3.) verjähren in der gesetzlichen Frist.
C. Generell geltende Bestimmungen
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Termine
Reparaturtermine, die vor einer genauen Untersuchung und Feststellung der Art sowie des Umfangs des zu beseitigenden Schadens in der Werkstätte genannt werden, sind naturgemäß unverbindlich, soweit nicht eine schriftliche Terminvereinbarung oder eine ausdrückliche Terminzusicherung vorliegt. Ein Anspruch wegen Überschreitung dieser Termine kann nur nach Ablauf einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen geltend gemacht werden; die Nachfrist ist in Textform (E-Mail oder Fax reichen aus) zu setzen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall von der Bestellung zurücktreten oder Schadensersatz nach Ziffer 3 verlangen.
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Rechte des Käufers bei Mängeln
Wir werden den Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Garantien des Herstellers (laut der zum Gerät gehörenden Garantiekarte) unterstützen. Für unsere eigene Gewährleistung bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 3.
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Haftung
Wir haften nicht für Schäden, die wir selbst, unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet.
4. Streitbeilegungsverfahren
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht bereit.
1. Allgemeines
a) Leistungen, Angebote, Reparaturarbeiten, Lieferungen und sonstige vertraglichen Vereinbarungen des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch schriftliche oder schriftlich bestätigte Vereinbarung ausgeschlossen werden.
c) Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die vom Verwender nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Vertragsschluß
a) Alle Angebote des Verwenders sind grundsätzlich freibleibend. b)Verträge können sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Im Falle einer schriftlichen Bestellung des Abnehmers ist der Kaufvertrag abgeschlossen, wenn der Verwender innerhalb von zehn Tagen die Annahme der Bestellung bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verwender ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.
3. Lieferung, Verzug
a) Über die Lieferzeiten von Fotoartikeln, -zubehör u. ä. sowie über die Entwicklungszeit für Filme werden gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Verwender und dem Abnehmer getroffen. Dabei kann der Verwender von den für ihn geltenden Lieferfristen zuzüglich eines angemessenen weiteren Zeitraumes ausgehen, sofern diese für den Abnehmer so hinreichend bestimmbar sind, daß dieser das Fristende selbst berechnen kann. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
b) Die Lieferfristen beginnen bei mündlich geschlossenen Verträgen mit dem Tag des Vertragsschlusses, bei schriftlich geschlossenen Verträgen mit Datum der Auftragsbestätigung durch den Verwender.
c) Bei Lieferverzug ist der Abnehmer berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen, mindestens jedoch zweiwöchigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung unter Ausschluß von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten. Will der Abnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so muß er dem Verwender eine Nachlieferfrist von mindestens vier Wochen setzen mit der Androhung, daß er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an berechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Abnehmers an den Verwender bei diesem eingeht. Schadenersatzansprüche gegen den Verwender sind nur dann gegeben, falls der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem groben Verschulden des Verwenders beruht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Abnehmers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.
d) Im Falle eines Annahmeverzuges des Abnehmers hat der Verwender bei etwaigen Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen.
e) Die Abnahme der vertraglich zu erbringenden Leistung des Verwenders ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme durch den Abnehmer ist der Verwender berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadenersatz geltend zu machen 20 % des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Abnehmer ist berechtigt, den Anfall eines geringeren Schadens nachzuweisen.
f) Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
4. Kaufpreis, Zahlung, Aufrechnung
a) Die Preise des Verwenders verstehen sich zahlbar netto ohne Abzüge zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt nicht, soweit sich aus den Umständen eindeutig ergibt, daß es sich um einen Preis inklusive Mehrwertsteuer handelt.
b) Wird der vereinbarte Preis vor Lieferung oder Leistung gesenkt, so gilt der gesenkte Preis als vereinbart.
c) Die vertragliche vereinbarte Gesamtsumme ist zu bezahlen, wenn eine Lieferung- oder Leistungszeit bis zu vier Monaten vereinbart ist oder innerhalb von vier Monaten geliefert wird. Andernfalls werden die am Tag der Lieferung oder Leistung geltenden Listenpreise des Verwenders als Kaufpreis vereinbart. Der Abnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe des vereinbarten Preises die Summe der für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 4 % - bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 2 % je Vertragshalbjahr – übersteigt. Der Rücktritt hat schriftlich binnen zwei Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen. Ist der Abnehmer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb eines Handelsgewerbes gehört, gelten die am Tag der Lieferung oder Leistung geltenden Listenpreise des Verwenders zuzüglich Mehrwertsteuer als vereinbarter Preis. Die vorstehenden Absätze in c) gelten nicht. Der Preis für Kassengeschäfte in den Ladengeschäften des Verwenders ist sofort bar, für sonstige Lieferungen und Leistungen auf Lieferschein unverzüglich nach Rechnungserhalt zahlbar.
d) Falls bei Bezug auf Lieferschein bereits in der Rechnung ein gesondertes Fälligkeitsdatum für die Zahlung des Kaufpreises ausgewiesen ist, gerät der Abnehmer bei Nichtentrichtung des vereinbarten Preises ohne vorherige Mahnung automatisch in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verwender berechtigt, pauschale Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Bundesbank-Basiszinssatz zu berechnen, sofern der Verwender nicht mit einem höheren Zinssatz belastet ist bzw. durch den Abnehmer eine geringere Belastung nachgewiesen wird.
e) Dies gilt auch für den Fall der Entgeltstundung durch den Verwender.
f) Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. Der Verwender behält sich die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Abnehmers und sind sofort fällig. g)Die Aufrechnung gegen Forderungen des Verwenders ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Verwenders bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag dem Verwender gegen den Abnehmer zustehenden Ansprüche.
b) Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Abnehmer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Verwender ab. Der Abnehmer ist auch nach Abtretung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Abnehmers kann der Verwender verlangen, daß der Abnehmer an den Verwender die abgetretenen Forderungen, deren Bestand und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt.
c) Der Abnehmer ist verpflichtet, die gekauften Gegenstände während der Zeit des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Abnehmer hat den Verwender von Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten notwendiger Interventionen sind vom Abnehmer zu tragen.
d) Ferner ist der Abnehmer verpflichtet, Verlust oder Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie aller Umstände, die die Geltendmachung weiterer Ansprüche des Verwenders vereiteln könnten, unverzüglich anzuzeigen.
e) Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter Vorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übertragen.
f) Kommt der Abnehmer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so ist der Verwender nach vorangegangener Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Abnehmer ist zur Herausgabe der Ware an den Verwender verpflichtet. In der Zurücknahme durch den Verwender liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verwender würde dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.
6. Gewährleistung, Herstellergarantie
a) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mängelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mängelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufer beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mängelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
b) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
c) Die Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter Vorlage des Kaufvertrages bzw. Kassenzettels oder in anderer Weise glaubhaft geltend zu machen.
d) Der Gewährleistungsumfang umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern und den Mehraufwand, soweit sie durch äußere Einflüsse und Bedienungsfehler entstanden sind. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (z.B. Filme) ist nicht Bestandteil des Gewährleistungsumfangs.
e) Für gebrauchte Ware beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr.
7. Rücktritt Der Verwender kann berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten,
a) falls ungünstige Nachrichten über die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Abnehmers bekannt werden;
b) wenn er wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht durchführen kann;
c) wenn bei einer Bestellung zwischen dem Bestelldatum und dem Auslieferungszeitpunkt eine Preiserhöhung seitens des Herstellerwerkes stattgefunden hat und es dem Verwender deshalb wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, zu dem genannten Kaufpreis die Ware zu veräußern, insbesondere die Ware vom Verwender unter Einkaufspreis weiter veräußert werden müßte, und er sie in dem vorgenannten Zeitraum nicht am Lager hatte. Dies gilt nur dann, wenn der Verwender gegenüber dem Herstellerwerk verpflichtet ist, den neuen höheren Kaufpreis zu bezahlen.
8. Reparaturen
Für Reparaturaufträge/Werkverträge gelten die Vereinbarungen gemäß Reparatur-Service.
9. Schadensersatzansprüche und Haftungsbeschränkungen
a) Für Schäden unserer Kunden haften wir in vollem gesetzlichem Umfang, soweit unseren Organen oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.Darüber hinaus haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf, auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine Organe oder leitenden Angestellten sind, haften wir nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens; eine Haftung für Folgeschäden wie z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (auch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder positiver Vertragsverletzung). Sie erfassen jedoch nicht die durch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften entstehenden Schäden und solche Mangelfolgeschäden, gegen die die zugesicherte Eigenschaft den Kunden gerade absichern sollte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und sonstiger von uns beauftragter Dritter. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
b) Bei Mietverträgen ist zu beachten, daß der Mieter für den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt zu sorgen hat. Der Mieter hat bei Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.
c) Bei Verlust und Beschädigung von Fotoarbeiten, Filmen, Dias, Negativen oder Speichermedien kann Ersatz nur in Höhe des Materials (Ersatz durch Lieferung neuen Materials gleicher Art und Menge) geleistet werden. Weitergehende Ansprüche sind nur unter den Voraussetzungen von 9a) gegeben. Falls eine über den Rahmen der üblichen Sorgfalt hinausgehende Behandlung von Filmmaterial etc. gewünscht wird, muß der Abnehmer den Verwender ausdrücklich darauf hinweisen und sich eine dahingehende Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen. Sonst entsteht für den Verwender keine zusätzlich Einstandspflicht. Der Abnehmer hat in jedem Falle den Verwender auf evtl. Schadensrisiken und die evtl. Schadenshöhe hinzuweisen.
10. Verjährung
Die Ansprüche aus den geschlossenen Verträgen verjähren innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.
11. Nebenabreden
a) Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verwenders.
b) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft des Verwenders.
c) Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft des Verwenders, soweit der Abnehmer entweder selbst Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
d) Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
e) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internethandel der Firma Fotohaus Kerstin Sänger
1. Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Firma und ihren Kunden über das Internet abgeschlossenen Verträge und werden ohne weiteres Bestandteil dieser Vertragsverhältnisse (e-commerce/web-shop). Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.
2. Preise
Alle Preisangaben in unserem Web-Shop verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise gelten nur für die dortige Bestellung zum Zeitpunkt der Bestellung. Hinzu kommen die jeweiligen Versandkosten und bei Nachnahme eine Nachnahmegebühr.
3. Vertragsabschluß / Rücktritt
Die Absendung einer Bestellung stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag zwischen der Firma und dem Kunden kommt dadurch zustande, daß der Käufer mittels Mausklick oder durch Bestätigung mit der Enter-Taste bzw. des „jetzt bestellen“-Buttons die Frage bejaht, ob er kaufen will oder per eMail seine Kaufabsicht verkündet. Fotohaus Kerstin Sänger ist berechtigt dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Firma ist unter folgenden Umständen zum Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag berechtigt: wenn die Firma absehbar für einen erheblichen Zeitraum zur Lieferung nicht in der Lage ist Wenn die bestellte Ware nicht oder vorübergehend nicht lieferbar ist, wird Fotohaus Kerstin Sänger den Kunden hierüber unverzüglich nach der Bestellung informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Vorlieferanten ist Fotohaus Kerstin Sänger von der Leistungspflicht befreit. wenn Irrtümer auftreten, die sich aus Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern auf der Website der Firma ergeben.
4. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten (und nur an Adressen in Deutschland). Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit dem Fotohaus Kerstin Sänger (per Post, per Fax, per E-Mail ) Kontakt aufzunehmen, damit Fotohaus Kerstin Sänger etwaige Rechte gegenüber dem Spediteur/Frachtdienst wahren kann. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken an Fotohaus Kerstin Sänger zu melden.
5. Widerrufsrecht
Nach §§ 3 Fernabsatzgesetz, 361 a BGB Der Kunde (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB) kann seine Bestellung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dieser Widerruf kann durch eine entsprechende schriftliche Erklärung (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder auch durch Rücksendung der gelieferten Waren an: Fotohaus Kerstin Sänger Tübinger Str. 17a 70178 Stuttgart innerhalb einer Frist von 2 Wochen erfolgen. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der Waren samt einer Widerrufsbelehrung beim Kunden. Zur Wahrung der Frist genügt die Absendung innerhalb der Frist. Auch wenn der Widerruf durch schriftliche Erklärung erfolgt, ist der Kunde zur Rücksendung der Ware an uns verpflichtet. Bis zu einem Bestellwert von € 40,-- sind alle Rücksendekosten vom Kunden zu tragen. Hat der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit der Warenrückgabe zu vertreten, hat er die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen. Der Kunde haftet für Beschädigungen der Waren aufgrund unsachgemäßer Versendung. Die Ware ist komplett, unbeschädigt und in Originalverpackung zurückzugeben. Vom Widerrufs- und Rückgaberecht ausgenommen sind Waren und Leistungen, die nach Kundenspezifikation erstellt wurden sowie die aufgrund einer Versteigerung/ Auktion erworben wurden. Das Rückgaberecht besteht auch nicht, wenn gelieferte Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind.
6. Fälligkeit und Zahlung
Der Kaufpreis ist sofort netto ohne Abzug von Skonto mit der Versendung der Ware an den Kunden fällig, in Abhängigkeit von dem gewählten Zahlungsweg. Bei Bestellungen aus dem Ausland erfolgt die Lieferung erst nach Eingang des Rechnungsbetrages. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die Firma berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. zu fordern.
7. Falsche oder fehlerhafte Lieferung
Nicht bestellte oder mangelhafte Ware ist vom Kunden unter Bezeichnung der Ware und der Art des Fehlers unverzüglich an die Firma zu schicken. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach unserer Wahl. Erst nach Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Minderung des Preises oder Rückgängig machung des Vertrages verlangen.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung das Eigentum der Firma.
9. Haftung
Für Schäden unserer Kunden haften wir in vollem gesetzlichem Umfang, soweit unseren Organen oder unseren leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Darüber hinaus haften wir bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen darf, auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit solcher Erfüllungsgehilfen, die keine Organe oder leitenden Angestellten sind, haften wir nur in Höhe des typischerweise, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen und erkennbaren Umstände voraussehbaren Schadens; eine Haftung für Folgeschäden wie z. B. entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (auch wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen oder positiver Vertragsverletzung). Sie erfassen jedoch nicht die durch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften entstehenden Schäden und solche Mangelfolgeschäden, gegen die die zugesicherte Eigenschaft den Kunden gerade absichern sollte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und sonstiger von uns beauftragter Dritter. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
10. Gewährleistung/Herstellergarantie
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt beim Verbrauchsgüterkauf zwei Jahre. Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden. Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mängelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mängelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufer beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mängelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurück zu gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Die Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter Vorlage des Kaufvertrages bzw. der Rechnung oder in anderer Weise glaubhaft geltend zu machen. Der Gewährleistungsumfang umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern und den Mehraufwand, soweit sie durch äußere Einflüsse und Bedienungsfehler entstanden sind. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (z.B. Filme) ist nicht Bestandteil des Gewährleistungsumfangs. Für gebrauchte Ware beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr.
11. Datenschutz
Die Firma ist berechtigt, die vom Kunden freiwillig angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Firma verwendet die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Kunden.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. das gemeinte.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoarbeiten, Fotoartikel und Filme Diese AGBs werden bei Auftragsabschluß anerkannt.
1. Fotoarbeiten und ähnliche Dienstleistungen
a) Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten sind wir auf Erklärungen des Kunden angewiesen. Werden infolge unterlassener Unterrichtung durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunden hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie die bei uns anfallenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. b) Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig ausgeführt. Geringfügige Lieferverzögerungen - soweit kein Verzug vorliegt - berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadensersatz.
2. Aufbewahrung
Der Auftraggeber holt die Arbeiten alsbald nach Fertigstellung ab. Für Verzögerungen oder Auftragsrückstellungen sind wir nicht haftbar. Schadenersatz wegen verspäteter Auftragsauslieferung ist ausgeschlossen. Zur Aufbewahrung sind wir - nach Abmahnung betreffend der Abholung - nur ¼ Jahr verpflichtet.
3. Haftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen. Grundsätzlich ist die Haftung beschränkt auf den Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verlust, Beschädigung oder Leistungsverzug von zur Bearbeitung übergebenen Filmen oder von den fertigen Arbeiten oder von sonstigem Material leisten wir Ersatz nur in der Höhe des Materialwertes. Eine weitergehende Haftung ist auf den Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
4. Gewährleistung
a) Mängelrügen müssen - soweit sie offensichtliche Mängel betreffen - spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Aushändigung der in Auftrag gegebenen Arbeiten oder der Ware vom Kunden geltend gemacht werden. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten.
b) Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Preis gemindert oder der Vertrag rückgängig gemacht werden.
c) Selbstverständlich gewähren wir die gesetzliche Mindestgewährleistung. Sollten Lieferanten ein weiterreichende Gewährleistung bieten, so geben wir diese an unsere Kunden weiter.
5. Rücknahmen
Technisch nicht einwandfreie Fotos (stark unscharfe, verwackelte Motive, angeschnittene Köpfe, starke Unter- oder Überbelichtungen) werden zurückgenommen und gutgeschrieben. Rücknahme von technisch einwandfreien Fotos ist ausgeschlossen.
6. Preise
Alle Preise gelten unter Vorbehalt. Sollten sich Preise im Zuge von kurzfristigen Preisanpassungen oder Kursverschiebungen um mehr als 5% erhöhen, so teilen wir den Kunden dies vor Auslieferung mit. Ausschließlich schriftlich bestätigte Preise gelten als für 14 Tage vereinbart.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wiederveräußerung und Verbrauch sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet.
8. Lieferung
Die Lieferung erfolgt unter den im Bestellformular genannten Bedingungen. Im allgemeinen halten wir uns strikt an das Fernabsatzgesetz, das den Warenverkehr bei Geschäftsvermittlung per elektronischer Datenübermittlung ausführlich regelt. Sie können dieses Gesetz unter www.fernabsatzgesetz.de einsehen. Unsere Lieferfristen sind als annähernd anzusehen, sollte jedoch ein schriftlicher Liefertermin vereinbart sein, so werden wir im Verzugsfalle durch höhere Gewalt oder Lieferverzug unserer Lieferanten keinerlei Schadensersatz leisten.
9. Abnahme und Verzug der Abnahme
Sollte der Käufer den vereinbarten Kaufgegenstand nicht fristgerecht oder überhaupt nicht abnehmen, so werden wir Schadensersatz in Höhe von 15% des bestellten und vereinbarten Warenwertes fordern, sollte nicht nachweisbar ein geringerer Schaden entstanden sein. Die durch nicht fristgerecht oder nicht abgenommene Ware entstandenen Versandkosten stellen wir dem Kunden in Rechnung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB des Photographen-Handwerks (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436)
1. Allgemeines
a. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
b. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
2. Urheberrecht
a. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
b. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
c. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
d. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
e. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
f. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
g. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
a. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
b. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
c. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
d. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
4. Haftung
a. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
b. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
c. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
d. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
5. Nebenpflichten
a. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
b. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
a. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
b. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
c. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
d. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
8. Digitale Fotografie
a. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
b. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
9. Bildbearbeitung
a. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
b. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
c. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
d. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
10. Nutzung und Verbreitung
a. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
b. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
c. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
d. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
e. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
f. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
g. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
11. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.